Wir fördern
- den Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren. Förderfähig sind Türen ab Widerstandsklasse RC2 nach DIN EN 1627.
- den Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren (z. B. Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser mit/ohne Sperrbügel, Kastenriegelschlösser mit speziellen Zylindern,
Schutzbeschläge und Schließbleche)
- den Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terassentüren sowie einbruchhemmender Gitter und Rollläden (z. B. aufschraubbare Fensterstangenschlösser, drehgehemmte
Fenstergriffe, Bandseitensicherungen, Pilzkopfverriegelungen)
- den Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen nach DIN EN 50131 Grad 2 oder besser (z. B. Kamerasysteme, Panikschalter, Personenerkennung an Haus- und Wohnungstüren, intelligente
Türschlösser)
- Baugebundene Assistenzsysteme (z. B. (Bild-)Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder, Beleuchtung, baugebundene Not- und Rufsysteme)
Alle Maßnahmen können kombiniert werden und müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt und der Anlage zum
Merkblatt "Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen".